Realschule Georgsmarienhütte

Elterninformation Nr.2 August 2011

Elterninformationen >>

Liebe Eltern,
 
wie bereits angekündigt, erhalten Sie weitere Informationen.
 
 
1. Offene Ganztagsschule – Regelung zum Mittagessen
 
Ab Montag, 5. September 2011 beginnt der reguläre offene Ganztagsbetrieb. Für das Mittagessen, das wie bisher in der Mensa des Gymnasiums eingenommen werden kann, haben wir folgende Regelungen vereinbart:
a)      Der jeweilige Speiseplan wird rechtzeitig (mind. 1 Woche vorher) bekannt gemacht durch Aushang in der Schule und im Internet.
b)      Jeweils Donnerstags (in dieser Woche allerdings wegen der IdeenExpo-Fahrt erst Freitag) können in der 1. und 2. Pause bei Frau Vennemann Essensmarken für die folgende Woche erworben werden (3,00 € Tag/1,00 € für Familienpassinhaber).
c)      Jeweils Montags, Dienstags und Mittwochs können in der Mensa noch Essensmarken für den folgenden Tag erworben werden.
d)     Abmeldungen im Krankheitsfall bitte bis jeweils 9.00 Uhr in der Mensa (Tel. 0171/9020676) oder bei Frau Vennemann. (Tel. 842114).
 
 
2. Schulfonds 2011/2012
 
Auch für das Schuljahr 2011/2012 wird für Familienpassinhaber (kein Bezug von Leistungen nach dem SGB II oder XII, nach AsylbLG, § 6a BKGG oder nach dem Wohngeldgesetz – Anspruch auf das Bildungs- und Teilhabepaket!!!) auf Antrag eine einmalige Leistung in Höhe von 50,00 € für Schul- und Lernmaterialien ausgezahlt. Die Ausgaben in Höhe von 50,00 € je Kind sind nachzuweisen.
Die Anträge können im Rathaus, Zimmer 269, Frau Konerding abgeholt werden und sind bis spätestens 20. September 2011 zu stellen.
 
 
3. Ferientermine
 
Im Folgenden sind die aktuellen Ferientermine für das laufende Schuljahr aufgeführt:
-          Herbstferien: Sa. 15. Okt. bis So. 30. Okt. 2011
-          Weihnachtsferien: Fr. 23. Dez. 2011 bis Mi. 4. Jan. 2012
-          Halbjahresferien: Sa. 28. Jan. bis Di. 31. Jan. 2012
-          Osterferien: Sa. 24. März bis Mi. 11. April 2012
-          Brückentag: Sa. 28. April bis Di. 1. Mai 2012
-          Himmelfahrt: Do. 17. Mai bis So. 20. Mai 2012
-          Pfingsten: Sa. 26. Mai bis Di. 29. Mai 2012
-          Sommerferien: Sa. 21 Juli bis So. 2. September 2012
 
 
4. Abschlussarbeiten/Schulentlassung Jahrgang 10
 
Die Abschlussarbeiten des 10. Jahrgangs finden wie folgt statt:
 
                            Nachschreibetermine
Di.
22.05.
(Mo.
04.06.)
8.00 Uhr
Schriftliche Leistungsprüfung Klasse 10: Deutsch
Fr.
25.05.
(Mi.
06.06.)
8.00 Uhr
Schriftliche Leistungsprüfung Klasse 10: Mathematik
Do.
31.05.
(Fr.
08.06.)
8.00 Uhr
Schriftliche Leistungsprüfung Klasse 10: Englisch
 
Die Schulentlassung des 10. Jahrgangs findet am 29. Juni 2011 wie folgt statt:
 9.00 Uhr Abschlussgottesdienst
                 anschließend Schulentlassung
20.00 Uhr Abschlussball der 10. Klassen in Georgsmarienhütte - Kasinopark
 
4. Verbot des Mitbringens von Waffen
Aufgrund des Waffengesetzes und des Waffenerlasses gilt für alle Schulen:
  1. Es wird untersagt, Waffen i. S. des Waffengesetzes in der jeweils geltenden Fassung mit in die Schule, auf das Schulgelände oder zu Schulveranstaltungen zu bringen oder bei sich zu führen. Dazu gehören die im Waffengesetz als verboten bezeichneten Gegenstände (insbesondere die so genannten Springmesser, Fallmesser, Einhandmesser und Messer mit einer festen Klinge von mehr als 12 cm Klingenlänge, Stahlruten, Totschläger, Schlagringe usw.) ferner Schusswaffen.
  2. Das Verbot erstreckt sich auch auf gleichgestellte Gegenstände (z. B. Gassprühgeräte). Hieb- und Stoßwaffen sowie waffenähnliche Gegenstände wie Schlachter, Küchen oder Taschenmesser, Pfeffersprays und Laser-Pointer.
  3. Verboten sind auch Waffen, mit denen der Umgang ganz oder teilweise von der Erlaubnispflicht oder von einem Verbot ausgenommen sind (z. B. Spielzeugwaffen oder Soft-Air-Waffen mit einer Geschossenergiegrenze bis zu 0,5 Joule). Untersagt wird auch das Mitbringen oder Beisichführen von Nachbildungen von Waffen, die aufgrund ihres äußeren Erscheinungsbildes mit Waffen i. S. des Waffengesetzes verwechselt werden können.
  4. Das Verbot gilt auch für volljährige Schülerinnen und Schüler, die entweder im Besitz einer Erlaubnis zum Führen von Waffen sind (z. B. Jagdschein) oder erlaubnisfreie Waffen erwerben dürfen.
  5. Untersagt wird außerdem das Mitbringen und Beisichführen von Munition aller Art, von Feuerwerkskörpern, von Schwarzpulver sowie Chemikalien, die geeignet sind, für explosive Verbindungen verwendet zu werden.
  6. Die Schulleitung kann im Einzelfällen Ausnahmen zulassen, z. B. für Sport- oder Theatervorstellungen, im Hauswirtschaftunterricht oder während Schulveranstaltungen im Essensverkauf.
  7. Alle Schülerinnen und Schüler sind jeweils zu Beginn eines Schuljahres über den Inhalt dieses RdErl. Zu belehren. Dabei ist auf die altersbedingten speziellen Gefährdungen besonders einzugehen. Es ist darauf hinzuweisen, dass ein Verstoß gegen das Verbot des Mitbringens von Waffen usw. eine Erziehungs- oder Ordnungsmaßnahme zur Folge haben kann.
 
5. Versicherungsfragen bei Diebstählen bzw. Beschädigungen in der Schule
a)      Wertgegenstände wie Handy, teure Uhren u. ä. sind bei einem Diebstahl oder einer Beschädigung nicht versichert.
b)      Motorbetriebene Zweiräder sind nicht gegen Diebstahl und Beschädigungen versichert.
c)      Die Fahrräder unserer Schülerinnen und Schüler sind nur dann versichert, wenn der Wohnsitz weiter als 800 m von der Schule und die Schülerinnen und Schüler keinen Anspruch auf kostenlosen Schülertransport haben (ab 3 km bei den JG 5 und 6; ab 4 km bei den JG ab 7).
d)      Die Fahrräder müssen mit einer üblichen Sperrvorrichtung gesichert sein. Fahrradzubehör wird vom Kommunalen Schadenausgleich nur ersetzt, wenn es der Verkehrssicherheit dienst (Gangschaltungen werden z. B. nicht ersetzt).
e)      Der höchste Erstattungswert für Fahrräder beträgt 250,00 €.
 
6. Schulordnung
Eine aktuelle Fassung unserer Schulordnung können Sie dem Jahresplaner ihres Kindes entnehmen.
 
Mit freundlichen Grüßen
 
R. Meyer

Zurück